
Baugenehmigung für ein Tiny House – Das müssen Sie wissen
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Einfach aufstellen und loswohnen? Ganz so einfach ist es nicht.
Tiny Houses liegen im Trend – minimalistisch, nachhaltig, mobil. Doch wer denkt, man könne ein Tiny House einfach auf ein Grundstück stellen und einziehen, wird oft enttäuscht.
Denn: Ein Tiny House braucht fast immer eine Baugenehmigung.
Mit PlanDirekt24 prüfen wir kostenlos für Sie, ob Ihr Tiny-House-Projekt baurechtlich möglich ist – und erstellen auf Wunsch den vollständigen Bauantrag.
Wann ist ein Tiny House genehmigungspflichtig?
Egal ob auf Rädern oder fest installiert – sobald ein Tiny House dauerhaft auf einem Grundstück stehen soll, gilt es rechtlich als Gebäude und ist damit genehmigungspflichtig.
Typische Kriterien für eine Genehmigungspflicht:
- Dauerhaftes Wohnen oder Aufenthalt geplant
- Tiny House steht länger als drei Monate auf demselben Grundstück
- Anschluss an Strom, Wasser oder Abwasser
- Nutzung als Wohnraum, Ferienhaus oder Büro
Auch mobile Tiny Houses (auf Anhängern) benötigen eine baurechtliche Genehmigung, wenn sie nicht regelmäßig bewegt werden.
Was muss beim Bauantrag beachtet werden?
1. Passendes Grundstück erforderlich
Nicht jedes Grundstück darf einfach bebaut werden. Es muss sich um Baugrund handeln – also im Innenbereich (§34 BauGB) oder im Bebauungsplangebiet (§30 BauGB).
Außerhalb (z. B. auf Wiesen oder Wald) ist ein Tiny House in der Regel nicht genehmigungsfähig.
2. Abstandsflächen und Erschließung
Auch Tiny Houses müssen die üblichen Abstandsregeln (meist 3 m zur Grundstücksgrenze) einhalten. Zudem muss das Grundstück erschlossen sein: Strom, Wasser, Abwasser, Straße.
3. Standsicherheit & Energie
Eine Statik ist zwingend erforderlich, ebenso Nachweise zur Wärmedämmung (GEG). Bei mobilen Varianten auf Rädern gelten Sonderregeln – z. B. für Fluchtwege, Aufstelltechnik und Verankerung.
Besonderheiten in Hamburg & Schleswig-Holstein
In Hamburg:
- Ein Tiny House gilt als Wohngebäude und ist voll genehmigungspflichtig
- Es muss ein Wohnbaurecht bestehen (also ein Grundstück, auf dem dauerhaft gewohnt werden darf)
- Auch mobile Varianten gelten als bauliche Anlage, sobald sie länger stehen bleiben
- Die digitale Antragstellung ist verpflichtend
- Bauantrag darf nur durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden → PlanDirekt24 erfüllt diese Voraussetzung
In Schleswig-Holstein:
- Auch hier ist ein Tiny House immer genehmigungspflichtig, wenn es zum dauerhaften Aufenthalt dient
- Der Standort muss baurechtlich zulässig sein (z. B. kein Außenbereich nach §35 BauGB)
- Tiny Houses sind zulässig, wenn sie in das Umfeld passen (§34 BauGB)
- In SH gibt es erste Modellprojekte – trotzdem ist eine individuelle Prüfung nötig
- Bauanträge sind inzwischen in vielen Kreisen digital möglich oder erforderlich
Wir von PlanDirekt24 sind in beiden Bundesländern bauvorlageberechtigt – wir prüfen kostenlos und erstellen Ihnen einen vollständigen, digital unterschriebenen Bauantrag.
Was kostet ein Bauantrag für ein Tiny House?
Leistung | Typischer Preis |
---|---|
Planung & Bauantrag (PlanDirekt24) | ab 1200 € |
Statik & Wärmeschutznachweis | ca. 400–800 € |
Verwaltungsgebühr des Bauamts | ca. 150–400 € |
Wichtig: Tiny Houses werden als vollwertige Gebäude behandelt, was zu höheren Anforderungen führt als bei einfachen Nebenanlagen wie Carports.
📋 Welche Unterlagen braucht man?
- Lageplan mit Einzeichnung des Tiny Houses
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Statik (ggf. vom Hersteller)
- Nachweis über Erschließung
- ggf. Energieausweis nach GEG
- Bauantragsformular mit Unterschrift von PlanDirekt24
✅ Warum PlanDirekt24?
✔️ Spezialisiert auf Tiny-House-Genehmigungen
✔️ Digitaler Bauantrag inkl. Unterschrift und Stempel
✔️ Kostenlose Prüfung Ihrer Grundstückssituation
✔️ Festpreis-Angebote ab 799 €
✔️ Bauvorlageberechtigt in Hamburg & Schleswig-Holstein
Häufige Fragen
Kann ich mein Tiny House einfach auf mein Wochenendgrundstück stellen?
Nur wenn das Grundstück offiziell als baureif gilt. Freizeitgrundstücke oder Außenbereiche sind i. d. R. tabu.
Wie lange dauert ein Bauantrag?
Je nach Gemeinde ca. 4–12 Wochen – mit vollständigen Unterlagen geht es deutlich schneller.
Brauche ich auch eine Baugenehmigung für ein Tiny House mit Rädern?
Ja – sobald es nicht regelmäßig bewegt wird, wird es baurechtlich wie ein festes Gebäude behandelt.
Fazit: Ihr Tiny House – sicher geplant mit PlanDirekt24
Tiny Houses sind ein faszinierender Wohntrend – aber auch ein baurechtlich komplexes Thema. Wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Klarheit und digitalen Prozessen.
Jetzt kostenlos prüfen lassen – oder direkt den Bauantrag starten. PlanDirekt24 macht’s möglich.