Baugenehmigung für ein Gartenhaus – Das sollten Sie wissen

Baugenehmigung für ein Gartenhaus – Das sollten Sie wissen

Einfach ein Gartenhaus aufstellen – geht das so?

Ein Gartenhaus ist praktisch: Ob als Geräteschuppen, Rückzugsort oder Hobbyraum – viele möchten es einfach „schnell hinstellen“. Doch Vorsicht:
Je nach Größe, Nutzung und Bundesland brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung – selbst im eigenen Garten.

Mit PlanDirekt24 prüfen wir kostenlos für Sie, ob Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden kann – oder ob ein Bauantrag erforderlich ist.


Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?

Ein Gartenhaus ist in vielen Bundesländern genehmigungsfrei, wenn:

- die Grundfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet (z. B. 10 m² oder 30 m³ Brutto-Rauminhalt)

 es nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt wird

- es ohne Toilette, Küche oder Heizung ist

- es nicht an der Grundstücksgrenze steht – oder dort klar erlaubt ist

- kein Bebauungsplan oder Ortssatzung entgegensteht

Wichtig: Auch ein genehmigungsfreies Gartenhaus muss alle baurechtlichen Vorgaben einhalten – sonst drohen Bußgelder oder Rückbau.


Was zählt als Gartenhaus – und was als Nebengebäude?

Gartenhaus
✔ Geräte- oder Lagerhaus
✔ Kein Aufenthaltsraum
✔ Meist aus Holz oder Fertigteilen

Nebengebäude / Freizeitgebäude
✘ Mit Aufenthaltsraum
✘ Z. B. Partyraum, Werkstatt mit Heizung, Ferienhaus
✘ Dann meist genehmigungspflichtig!


Besonderheiten in Hamburg & Schleswig-Holstein

In Hamburg:

- Gartenhäuser mit max. 30 m³ Bruttorauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, sind genehmigungsfrei

- Das Bauwerk darf nicht an die Grundstücksgrenze gebaut werden, es sei denn, es handelt sich um eine zulässige Grenzbebauung

- Digitale Antragstellung ist vorgeschrieben

- In Kleingärten gelten oft zusätzliche Vorgaben (z. B. max. 24 m², keine Toilette, keine Heizung)

In Schleswig-Holstein:

- Gartenhäuser gelten bis 30 m³ umbauter Raum meist als verfahrensfrei,

- Wenn sie nicht bewohnbar sind und keine Heizung/Wasseranschluss haben

- Bei größerer Nutzung (z. B. Sauna, Ferienhaus) oder Abweichung von Abstandsflächen ist eine Baugenehmigung erforderlich

Wir von PlanDirekt24 sind in beiden Bundesländern bauvorlageberechtigt und übernehmen auf Wunsch die vollständige Planung & Einreichung – digital und zum Festpreis.


Was kostet ein Bauantrag für ein Gartenhaus?


Leistung Typischer Preis
Planung & Bauantrag (PlanDirekt24) ab 699 €
Statik (wenn erforderlich) ca. 150–400 €
Verwaltungsgebühr des Bauamts ca. 100–300 €


Beachten Sie: Die Gebühren der Bauämter werden separat berechnet und direkt an den Bauherrn gestellt.


Welche Unterlagen brauche ich?

- Grundriss & Ansichten des Gartenhauses

- Lageplan mit eingezeichnetem Baukörper

- ggf. statischer Nachweis

- Bauantragsformular

- Unterschrift durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. PlanDirekt24)


Warum PlanDirekt24?

✔️ Bauvorlageberechtigt in Hamburg & Schleswig-Holstein

✔️ Digital & schnell – in wenigen Tagen startklar

✔️ Festpreis ab 699 € – keine Überraschungen

✔️ Prüfung Ihrer Unterlagen kostenlos

✔️ Komplette Abwicklung mit dem Amt möglich


Häufige Fragen zur Gartenhaus-Genehmigung

Ist ein Gartenhaus im Kleingarten genehmigungspflichtig?
In der Regel nein – aber nur bei Einhalten der Kleingartensatzung (z. B. 24 m² Fläche, kein WC, kein dauerhaftes Wohnen).

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Das kann teuer werden: Bußgelder bis zu 50.000 € und Rückbaupflicht.

Wie lange dauert ein Bauantrag?
Je nach Bauamt 2–8 Wochen. Wir helfen, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen – damit es schneller geht.


Fazit: Mit PlanDirekt24 auf der sicheren Seite

Ein Gartenhaus darf nicht „einfach so“ aufgestellt werden – zumindest nicht immer. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Projekt genehmigungsfrei ist – oder erstellen für Sie den vollständigen Bauantrag mit allem, was dazugehört.

👉 Jetzt unverbindlich anfragen – digital, rechtssicher, PlanDirekt24.

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