
Baugenehmigung für ein Gartenhaus – Das sollten Sie wissen
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Einfach ein Gartenhaus aufstellen – geht das so?
Ein Gartenhaus ist praktisch: Ob als Geräteschuppen, Rückzugsort oder Hobbyraum – viele möchten es einfach „schnell hinstellen“. Doch Vorsicht:
Je nach Größe, Nutzung und Bundesland brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung – selbst im eigenen Garten.
Mit PlanDirekt24 prüfen wir kostenlos für Sie, ob Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden kann – oder ob ein Bauantrag erforderlich ist.
Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
Ein Gartenhaus ist in vielen Bundesländern genehmigungsfrei, wenn:
- die Grundfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet (z. B. 10 m² oder 30 m³ Brutto-Rauminhalt)
es nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt wird
- es ohne Toilette, Küche oder Heizung ist
- es nicht an der Grundstücksgrenze steht – oder dort klar erlaubt ist
- kein Bebauungsplan oder Ortssatzung entgegensteht
Wichtig: Auch ein genehmigungsfreies Gartenhaus muss alle baurechtlichen Vorgaben einhalten – sonst drohen Bußgelder oder Rückbau.
Was zählt als Gartenhaus – und was als Nebengebäude?
Gartenhaus
✔ Geräte- oder Lagerhaus
✔ Kein Aufenthaltsraum
✔ Meist aus Holz oder Fertigteilen
Nebengebäude / Freizeitgebäude
✘ Mit Aufenthaltsraum
✘ Z. B. Partyraum, Werkstatt mit Heizung, Ferienhaus
✘ Dann meist genehmigungspflichtig!
Besonderheiten in Hamburg & Schleswig-Holstein
In Hamburg:
- Gartenhäuser mit max. 30 m³ Bruttorauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, sind genehmigungsfrei
- Das Bauwerk darf nicht an die Grundstücksgrenze gebaut werden, es sei denn, es handelt sich um eine zulässige Grenzbebauung
- Digitale Antragstellung ist vorgeschrieben
- In Kleingärten gelten oft zusätzliche Vorgaben (z. B. max. 24 m², keine Toilette, keine Heizung)
In Schleswig-Holstein:
- Gartenhäuser gelten bis 30 m³ umbauter Raum meist als verfahrensfrei,
- Wenn sie nicht bewohnbar sind und keine Heizung/Wasseranschluss haben
- Bei größerer Nutzung (z. B. Sauna, Ferienhaus) oder Abweichung von Abstandsflächen ist eine Baugenehmigung erforderlich
Wir von PlanDirekt24 sind in beiden Bundesländern bauvorlageberechtigt und übernehmen auf Wunsch die vollständige Planung & Einreichung – digital und zum Festpreis.
Was kostet ein Bauantrag für ein Gartenhaus?
Leistung | Typischer Preis |
---|---|
Planung & Bauantrag (PlanDirekt24) | ab 699 € |
Statik (wenn erforderlich) | ca. 150–400 € |
Verwaltungsgebühr des Bauamts | ca. 100–300 € |
Beachten Sie: Die Gebühren der Bauämter werden separat berechnet und direkt an den Bauherrn gestellt.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Grundriss & Ansichten des Gartenhauses
- Lageplan mit eingezeichnetem Baukörper
- ggf. statischer Nachweis
- Bauantragsformular
- Unterschrift durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. PlanDirekt24)
Warum PlanDirekt24?
✔️ Bauvorlageberechtigt in Hamburg & Schleswig-Holstein
✔️ Digital & schnell – in wenigen Tagen startklar
✔️ Festpreis ab 699 € – keine Überraschungen
✔️ Prüfung Ihrer Unterlagen kostenlos
✔️ Komplette Abwicklung mit dem Amt möglich
Häufige Fragen zur Gartenhaus-Genehmigung
Ist ein Gartenhaus im Kleingarten genehmigungspflichtig?
In der Regel nein – aber nur bei Einhalten der Kleingartensatzung (z. B. 24 m² Fläche, kein WC, kein dauerhaftes Wohnen).
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Das kann teuer werden: Bußgelder bis zu 50.000 € und Rückbaupflicht.
Wie lange dauert ein Bauantrag?
Je nach Bauamt 2–8 Wochen. Wir helfen, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen – damit es schneller geht.
Fazit: Mit PlanDirekt24 auf der sicheren Seite
Ein Gartenhaus darf nicht „einfach so“ aufgestellt werden – zumindest nicht immer. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Projekt genehmigungsfrei ist – oder erstellen für Sie den vollständigen Bauantrag mit allem, was dazugehört.
👉 Jetzt unverbindlich anfragen – digital, rechtssicher, PlanDirekt24.